Unsere Beitragsordnung
Stand: 03/2024
1. Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft durch natürliche Personen ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten. Im Falle einer Nichtaufnahme wird die Gebühr zurückgezahlt. Juristische Personen zahlen keine Aufnahmegebühr.
2. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 60 €. Die Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrages wird durch die Jahresmitgliederversammlung beschlossen. Sollte kein Beschluss zur Höhe des Beitrages auf der Mitgliederversammlung gefasst werden, so gilt jeweils der letzte Beschluss zum Beitrag weiter.
3. Der Jahresbeitrag ist von den Mitgliedern bis spätestens 31.03. eines Jahres zu entrichten.
4. Mitglieder unter 18 Jahren, die einen Jugendjagdschein besitzen, an einem Vorbereitungslehrgang zur Jägerprüfung teilnehmen oder in einer vom Jagdverband anerkannten Bläsergruppe aktiv mitwirken, sind von der Beitragspflicht befreit.
5. Lehrlinge und Studenten die einen Jagdschein besitzen zahlen die Hälfte des festgesetzten Jahresbeitrages auf Nachweis. Bläser die keine Jäger sind, zahlen ebenfalls die Hälfte des Beitrages.
6. Mitglieder des Jagdverbandes, die zu offiziellen Wettkämpfen des Landesjagdverbandes oder des Bundesjagdverbandes vom Vorstand des Jagdverbandes Delitzsch delegiert werden, werden beitragsfrei gestellt. Zum Ende des Kalenderjahres delegiert der Vorstand die Mitglieder für die Schießmannschaft für das folgende Jahr.
7. Fördernde Mitglieder (natürliche Personen) bezahlen einen Förderbeitrag in Höhe des doppelten Jahresbeitrages.
8. Ehrenmitglieder des Jagdverbandes sind von der Beitragspflicht befreit.
9. Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes endet dessen Beitragspflicht mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Austritt oder Ausschluss erfolgte. Der Austritt ist schriftlich bis zum 30.11. für das folgende Geschäftsjahr zu erklären. Dies gilt nicht bei Aufgabe der Jagd, für Austritt durch Tod oder aus gesundheitlichen Gründen. Fällige Beitragsrückstände aus vorangegangenen Geschäftsjahren verfallen nicht bei Austritt oder Ausschluss. Der Vorstand entscheidet über die evtl. Niederschlagung dieser Beiträge oder Einlegung von Rechtsmitteln wie Vollstreckung oder Beitreibung.
10. Der Mitgliederbeitrag in Höhe von 60,00 EUR ist mittels Dauerauftrag/ Überweisung bei einer Bank zur Zahlung anzuweisen. Eventuell anfallende Mahnkosten in Höhe von 2,50 EUR pro Mahnlauf sind ab der 2. schriftlichen Mahnung zur Zahlung fällig.
11. Einmal eingezahlte Beiträge werden weder ganz noch teilweise zurückerstattet.