Jagdverband Delitzsch e.V.

Beitragsordnung
Jagdverband Delitzsch e.V.

Stand: 03/2026

Aufnahmegebühr

Bei der Aufnahme in den Verein ist von jedem neuen Mitglied eine einmalige Aufnahmegebühr in
Höhe von 6,00 € zu entrichten.
Die Aufnahmegebühr wird erst nach erfolgter Aufnahme fällig und ist zusammen mit dem ersten
Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand im Rahmen einer Vorstandssitzung.
Juristische Personen zahlen keine Aufnahmegebühr.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 60 € pro Kalenderjahr.
Die Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrages erfolgt durch die Jahresmitgliederversammlung.
Sollte kein neuer Beschluss zur Höhe des Beitrages gefasst werden, gilt der zuletzt beschlossene
Beitrag fort.

Fälligkeit und Zahlungsweise

Der Jahresbeitrag ist von den Mitgliedern bis spätestens zum 31.03. eines Kalenderjahres auf das
Konto des Jagdverbandes Delitzsch e.V. zu überweisen, möglichst unter Angabe der
Rechnungsnummer.
Alternativ kann der Mitgliedsbeitrag durch Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats beglichen
werden. Bei Wahl der Lastschrift erhält der Vereinsvorstand die Ermächtigung, den fälligen Betrag
zum 25.02. des Beitragsjahres vom Bankkonto des Mitglieds abzubuchen.
Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Entstehende Kosten
durch Rückbuchungen trägt das Mitglied.
Eventuell anfallende Mahnkosten in Höhe von 5,00 € pro Mahnlauf werden ab der zweiten
schriftlichen Mahnung erhoben.

Beitragsermäßigung

Schüler, Auszubildende und Studenten, die einen Jagdschein besitzen, zahlen gegen entsprechenden
Nachweis die Hälfte des festgesetzten Jahresbeitrages.

Delegierte Wettkampfteilnehmer

Mitglieder des Jagdverbandes, die vom Vorstand zu offiziellen Wettkämpfen des
Landesjagdverbandes oder des Bundesjagdverbandes delegiert werden, können beitragsfrei gestellt
werden.
Zum Ende des Kalenderjahres delegiert der Vorstand die Mitglieder für die Schießmannschaft des
folgenden Jahres.

Fördernde Mitglieder

Fördernde Mitglieder (natürliche Personen) zahlen einen Förderbeitrag in Höhe des doppelten
Jahresbeitrages.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder des Jagdverbandes sind von der Beitragspflicht befreit.

Beendigung der Mitgliedschaft

Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds endet dessen Beitragspflicht mit dem Ende des
Geschäftsjahres, in dem der Austritt oder Ausschluss erfolgt.
Der Austritt ist schriftlich bis zum 30.11. für das folgende Geschäftsjahr zu erklären. Dies gilt nicht
bei Aufgabe der Jagd, bei Austritt durch Tod oder aus gesundheitlichen Gründen.
Fällige Beitragsrückstände aus vorangegangenen Geschäftsjahren verfallen nicht bei Austritt oder
Ausschluss.
Der Vorstand entscheidet über eine mögliche Niederschlagung dieser Beiträge oder über rechtliche
Schritte (z. B. Vollstreckung oder Beitreibung).

Rückerstattung von Beiträgen

Einmal gezahlte Beiträge werden weder ganz noch teilweise zurückerstattet.


Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 21.03.2026 beschlossen