Sicherheit & Verhalten auf dem Schießstand
Schießstandordnung
Die nachfolgende Ordnung regelt die Anmeldung, Aufsicht, Sicherheit und das Verhalten aller Benutzer und Besucher auf dem Schießstandgelände.
Ergänzend zu den nachfolgenden Regelungen gilt auf unserem Schießstand die DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift in der aktuellen Fassung vom 01.04.2024.
Die dort festgelegten Sicherheitsbestimmungen, Verhaltensregeln und schießsportlichen Vorgaben sind Bestandteil der Nutzung unseres Schießstandes.
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Vom Schießstandleiter ist ein Schießbuch mit erweiterten Angaben der Schießstandbenutzer zu führen. Folgende Angaben sind aufzunehmen: Vorname, Name, Wohnort, Verein/Jäger in Sachsen/Gast, Unterschrift Belehrung, Vorlage Jagdschein/WBK/Personalausweis sowie Unterschrift der Standaufsicht. Es soll insbesondere abgesichert werden, dass die Personalien von Nichtinhabern einer WBK aufgenommen werden können. Lehnt dies ein Gast ab, wird er zum Verlassen des Schießstandes aufgefordert.
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Nichtinhaber einer WBK und unbekannte Personen dürfen nur nach gesonderter Terminvereinbarung außerhalb der Trainingszeiten von Vereinsmitgliedern den Schießstand benutzen, wenn ausreichend Standaufsichten anwesend sind.
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Die Einfahrt auf den Schießstand ist grundsätzlich nur dem Schießstandpersonal erlaubt. Andere Personen dürfen nur mit Genehmigung des Schießstandleiters auf den Platz fahren. Hierzu ist das entsprechende Hinweisschild am Einfahrtstor zu beachten.
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An allen Ständen, insbesondere Trapstand, Kugelstand, laufender Keiler und Klapphase, sind verschließbare Blechschränke zur kurzzeitigen sicheren Verwahrung von Waffen und Munition des Jagdverbandes aufzustellen. Sollte eine Standaufsicht aus technischen Gründen den Stand kurzzeitig verlassen müssen, werden Verbandswaffen und Munition in den Stahlschrank eingeschlossen. Alle Schießstandnutzer haben für die Sicherheit ihrer Waffen und Munition vor dem Zugriff Dritter selbst Sorge zu tragen. Dies ist ein Hinweis der Belehrung, für die der Schütze unterzeichnet.
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Den Anweisungen des Schießstandleiters ist Folge zu leisten, sonst kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
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Alle Benutzer müssen sich beim Schießstandleiter oder bei der Aufsichtsperson anmelden, auch Nichtschützen. „Besucher des Schießstandes haben sich unaufgefordert und umgehend bei der Standaufsicht zwecks Registrierung zu melden.“
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Die Standaufsicht ist deutlich kenntlich zu machen, zum Beispiel durch Armbinde oder Weste mit der Aufschrift „Aufsicht“.
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An jedem Stand wird der Name der Standaufsicht angeschrieben.
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An jedem Stand, insbesondere Trapstand, Kugelstand, laufender Keiler und Klapphase, werden die zu unterzeichnenden Belehrungshinweise deutlich sichtbar ausgehangen.
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Nichtinhaber einer WBK haben beim Schießstandleiter Belehrungshinweise zu unterzeichnen.
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Fotografieren und Filmen auf dem Schießstand ist verboten. Im Eingangsbereich des Schießstandes ist ein entsprechendes Hinweisschild angebracht.


