Leistungsschießen Gebühren
Disziplin | Mitglieder Jagdverband Delitzsch | Sportschützen/Gäste |
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Trap Serie (15 Tauben) | 4,00 € | 6,00 € |
Rollhase (10 Stück) | 4,00 € | 6,00 € |
Parcours Serie (20 Tauben) | 6,00 € | 8,00 € |
35-Meter-Stand (nur KK)/15x lfd. Keiler | 3,00 € | 5,00 € |
50-Meter-Stand (halbe Stunde) | 3,00 € | 5,00 € |
100-Meter-Stand (halbe Stunde) | 4,00 € | 8,00 € |
Schießnachweise für Mitglieder des JV Delitzsch zu den vorgegebenen Terminen (Internetseite) oder im Rahmen von Hegeringveranstaltungen: gratis
Schießnachweise außerhalb der vorgegebenen Termine sowie Nicht-Mitglieder und Gäste: 15,00 €
Ringscheiben: 1,00 €
Wildscheiben: 8,00 €
Leihwaffen Flinte+KK (Abstimmung mit Schießstandleiter erforderlich): 10,00 €
1. Vom Schießstandleiter ist ein Schießbuch mit erweiterten Angaben der Schießstandbenutzer mit folgenden Angaben zu führen: Vorname, Name, Wohnort, Verein/ Jäger in Sachsen/Gast, Unterschrift Belehrung, Vorlage Jagdschein/WBK/Personalausweis, Unterschrift der Standaufsicht. Es soll insbesondere abgesichert werden, dass die Personalien von Nichtinhabern einer WBK aufgenommen werden können. Lehnt dies ein Gast ab, wird er zum Verlassen des Schießstandes aufgefordert.
2. Nichtinhaber einer WBK und unbekannte Personen dürfen nur nach gesonderter Terminvereinbarung (außerhalb der Trainingszeiten von Vereinsmitgliedern) den Schießstand benutzen, wenn ausreichend Standaufsichten anwesend sind.
3. Die Einfahrt auf den Schießstand ist grundsätzlich nur dem Schießstandpersonal erlaubt. Andere Personen dürfen nur mit Genehmigung des Schießstandleiters auf den Platz fahren. Hierzu ist das entsprechende Hinweisschild am Einfahrtstor zu beachten.
4. An allen Ständen (Trapstand, Kugelstand, laufender Keiler/Klapphase) sind verschließbare Blechschränke zur kurzzeitigen sicheren Verwahrung von Waffen und Munition (des Jagdverbandes) aufzustellen. Sollte eine Standaufsicht aus technischen Gründen den Stand kurzzeitig verlassen müssen, werden Verbandswaffen und Munition in den Stahlschrank eingeschlossen. Alle Schießstandnutzer haben für die Sicherheit ihrer Waffen und Munition vor dem Zugriff Dritter selbst Sorge zu tragen (dies ist ein Hinweis der Belehrung, für die der Schütze unterzeichnet).
5. Den Anweisungen des Schießstandleiters ist Folge zu leisten, sonst kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
6. Alle Benutzer müssen sich beim Schießstandleiter oder Aufsichtsperson anmelden, auch Nichtschützen. Dazu wird ein Schild am Eingang des Schießstandgeländes angebracht mit folgendem Inhalt:“ Besucher des Schießstandes haben sich unaufgefordert und umgehend bei der Standaufsicht zwecks Registrierung zu melden.
7. Die Standaufsicht ist deutlich kenntlich zu machen, z.B. durch Armbinde oder Weste mit Aufschrift „Aufsicht“.
8. An jedem Stand wird der Name der Standaufsicht angeschrieben.
9 .An jedem Stand (Trapstand, Kugelstand, laufender Keiler/Klapphase) werden die zu unterzeichnenden Belehrungshinweise deutlich sichtbar ausgehangen.
10. Nichtinhaber einer WBK haben beim Schießstandleiter Belehrungshinweise zu unterzeichnen.
11. Fotografieren und Filmen auf dem Schießstand ist verboten. Im Eingangsbereich des Schießstandes ist ein entsprechendes Hinweisschild angebracht.